Am 13.Sptember 2026 entscheiden die Bürgerinnen und Bürger in Niedersachsen über die Zukunft ihrer Stadt und ihres Landkreises. Bei der Kommunalwahl geht es um Entscheidungen, die unseren Alltag unmittelbar betreffen: um Stadtentwicklung, Schulen, Straßen, Vereine, Wirtschaft und die Lebensqualität vor Ort.
Was wird gewählt?
Der Stadtrat von Wildeshausen
Der Stadtrat ist die politische Vertretung der Einwohner unserer Stadt. Er entscheidet über wichtige Themen der Stadtentwicklung und gestaltet gemeinsam mit der Verwaltung die Zukunft Wildeshausens.
Bei der Wahl zum Stadtrat werden 34 Ratsmitglieder gewählt.
Der Bürgermeister
Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister wird direkt von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt. Sie oder er leitet die Verwaltung und trägt Verantwortung für die Umsetzung politischer Entscheidungen.
Der Kreistag des Landkreises Oldenburg
Der Kreistag entscheidet über wichtige Aufgaben auf Kreisebene – unter anderem in den Bereichen Schulen, Gesundheitsversorgung, Verkehr, Jugendhilfe und regionale Entwicklung und Katastrophenschutz.
Bei der Wahl zum Kreistag werden 50 Kreistagsmitglieder gewählt.
Der Landrat
Auch der Landrat beziehungsweise die Landrätin wird direkt von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt und leitet die Kreisverwaltung.
Bei der Wahl zur Bürgermeisterin oder zum Bürgermeister sowie zur Landrätin oder zum Landrat haben Sie jeweils eine Stimme.
Sie setzen ein Kreuz bei Ihrer Wunschkandidatin oder Ihrem Wunschkandidaten. Erreicht niemand mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, findet eine Stichwahl zwischen den beiden Bewerbern mit den meisten Stimmen statt.
Bei der Wahl zum Stadtrat und zum Kreistag haben Sie drei Stimmen. Sie können diese Stimmen ganz nach Ihren Vorstellungen vergeben:
Sie können mit allen drei Stimmen eine Liste wählen. (Es profitieren alle Kandidaten der Liste)
Sie können Ihre drei Stimmen gezielt einzelnen Kandidatinnen und Kandidaten geben. (Ihr Wunschkandidat profitiert am stärksten)
Sie können Ihre Stimmen auf mehrere Kandidatinnen und Kandidaten oder Listen verteilen. (Es profitiert jeder ihrer Kandidaten anteilig)
So können Sie entscheiden, welche politischen Kräfte und welche Personen Ihre Interessen in den kommunalen
Ihre Stimme zählt: Entscheiden Sie mit, wer unsere Stadt und unseren Landkreis in den kommenden Jahren gestaltet.
Schon mal gehört: „Direkt gewählt oder über die Liste“
Bei der Stadtrats- und Kreistagswahl entscheiden Sie nicht nur über Parteien und Wählergruppen, sondern auch darüber, welche Personen Sie vertreten.
Die Sitze in den kommunalen Gremien werden über Direktmandate und Listenmandate vergeben. Kandidatinnen und Kandidaten mit besonders vielen persönlichen Stimmen können direkt in den Rat einziehen. Weitere Sitze werden entsprechend dem Wahlergebnis über die Listen der Parteien und Wählergruppen besetzt.
Mit Ihren drei Stimmen entscheiden Sie also mit, welche politischen Kräfte vertreten sind und welche Menschen Verantwortung übernehmen.
Wie werden die Sitze verteilt?
Die Sitze im Stadtrat und Kreistag werden zunächst entsprechend dem Stimmenanteil der Parteien und Wählergruppen im Verhältnis zu allen abgegebenen Stimmen verteilt. Anschließend wird anhand eines festgelegten Verfahrens ermittelt, welche Kandidatinnen und Kandidaten diese Sitze erhalten.
Wer besonders viele persönliche Stimmen erhält, hat die besten Chancen, direkt über das Wahlergebnis in den Rat einzuziehen. Reichen die Sitze einer Partei darüber hinaus, werden weitere Mandate entsprechend der festgelegten Reihenfolge auf der Wahlliste vergeben.
Ihre drei Stimmen entscheiden daher doppelt: Sie stärken die Partei oder Wählergruppe Ihrer Wahl und beeinflussen gleichzeitig, welche Personen sie künftig im Rat vertreten.
Sie haben eine Wahlbenachrichtigung in Ihrem Briefkasten erhalten.
Am Wahltag:
Mit dieser Wahlbenachrichtigung gehen Sie am 13.09.26 in Ihr Wahllokal. Wo sich dieses befindet, steht auf der Wahlbenachrichtigung. Nehmen Sie diese und Ihren Personalausweis mit, um sich dort zu legitimieren.
Sie sind am Wahltag nicht vor Ort?
Nutzen sie während der üblichen Geschäftszeiten die Wahlmöglichkeit im Stadthaus. Dort erhalten Sie ab sofort gegen Vorlage der Wahlbenachrichtigungskarte und des Personalausweises die Wahlunterlagen. Darauf geben Sie Ihre Stimmen ab und werfen sie vor Ort in die Wahlurne.
Beantragen Sie die Briefwahlunterlagen bei der Stadtverwaltung. Sie können dann von zu Hause wählen. Achten Sie darauf, dass die Wahlunterlagen rechtzeitig bei der Stadtverwaltung eingehen und noch für die Wahl gezählt werden können. Beachten Sie dabei auch die möglichen Postversandzeiten.
Satzungen, Verordnungen und öffentliche Bekanntmachungen des Landkreises werden im "Amtsblatt für den Landkreis Oldenburg" bekannt gemacht. Dies gilt ebenfalls für entsprechende Bekanntmachungen der kreisangehörigen Kommunen. Kreistagsinformationssystem Amtsblätter